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BEGLEITAUSSCHUSS
BEGLEITAUSSCHUSS
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
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Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
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Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
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Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
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Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
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Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
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Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
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Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
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Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
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Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
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Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
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Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
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Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
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Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
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Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
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Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
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Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
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Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
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Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
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Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
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Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
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Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.





aus BGA-Sitzungen ...
84. Sitzung - 27.09.2021 - Lübben
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Einen Tag nach der Bundestagswahl begrüßte der Vorsitzende Stefan Klein zur 84. Sitzung des BGA und überreichte die Berufungsurkunde dem neuen BGA-Mitglied Lars Ulbricht.
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Offenbar hatten viele der Anwesenden bis in die Nacht herein die Auszählung der Wahlergebnisse verfolgt. Jedenfalls wirkte die Blitzlichtrunde etwas „lichtarm“, weshalb die BGA-Mitglieder sehr schnell zur Auswertung der Demokratiekonferenz vom 17.09.2021 übergingen.
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Die bei der Konferenz Anwesenden werteten die Veranstaltung als inhaltsreich mit vielen Impulsen für weitere Veranstaltungen, Konferenzen und Tagungen.
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Darauf verwies auch die Leiterin der KuF, Beatrice Christiane Flemming, die einen wesentlichen Anteil an der insgesamt erfolgreichen Demokratiekonferenz hatte, in ihrem Bericht über die Aktivitäten der Koordinierungs- und Fachstellung berichtete.
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Von den zwei vorliegenden Anträgen wurde ein Antrag zurückgestellt. Der andere Antrag wurde von der Antragstellerin ausführlich vorgestellt. Nachdem sie auch auf Fragen der BGA-Mitglieder geantwortet hatte wurde der Antrag einstimmig bestätigt.
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Unter „Sonstiges“ wurde ausführlich über die Klausurtagung 2021 beraten und über Termin, Form und Inhalte beschlossen.
© GKD 28.09.2021