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BEGLEITAUSSCHUSS
BEGLEITAUSSCHUSS
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
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Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
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Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
​
Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
​
Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
​
Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
​
Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
​
Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
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Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
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Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
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Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
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Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
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Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
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Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
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Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
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Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
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Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
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Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
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Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
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Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
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Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
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Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.






17.09.2018
66. BGA-Sitzung
Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden Herrn Saß und der Begrüßung von Elisabeth Wank, die künftig die Arbeiten des Begleitausschusses koordinieren wird, verständigten sich die Anwesenden über die Tagesordnung.
Als nächstes stellte Herr Thieme als Vertreter des Caritasverbandes ein Projektidee zur Umsetzung des nationalen Programms für Präventive Angebote zum religiös motivierten Extremismus im LDS vor, die künftig umgesetzt werden sollen.
Unter der Rubrik "Schlaglichter" berichteten BGA-Mitglieder über Wahrnehmungen von Tendenzen in der Gesellschaft. Dabei spielten Erscheinungen in den sozialen Medien eine besondere Rolle.
Es folgte die Auswertung des Parlamentarischen Abends am 09.07.2018. Die Veranstaltung wurde von den teilnehmenden BGA-Mitgliedern als gelungen gewertet. Viele Fragen zum inhaltlichen Thema sowie zu Antragstellung und Finanzierung konnten geklärt werden.
In Fortsetzung der Arbeit des Begleitausschusses wurde über die Durchführung einer neuerlichen Klausurtagung im Dezember 2018 und einer Demokratiekonferenz 2019 beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst.
Danach behandelte der Begleitausschuss vorliegende Anträge.
Abschließend wurde auf den kreislich ausgelobten Preis für Zivilcourage hingewiesen.
