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BEGLEITAUSSCHUSS
BEGLEITAUSSCHUSS
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
33. Kreistagssitzung
29.05.2024
Fortführung Programm "Demokratie leben!" beschlossen
Nach Beratung im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Finanzen und Öffentliche Ordnung am 25.04.2024 und am 15.05.2024 im Kreisausschuss, behandelte der Kreistag am 29.05.2024 die Vorlage Fortführung der Beteiligung des Landkreis Dahme-Spreewald an dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“
Mit einer Gegenstimme und wenigen Enthaltungen wurde beschlossen, dass sich der Landkreis ab 2025 am Programm weiter beteiligen und die Interessenbekundung zur weiteren Beteiligung erklären soll.
Umgehend arbeitete die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) im Zusammenwirken mit dem BGA-Vorsitzenden, dem Träger der KuF und dem Federführenden Amt intensiv an der Interessenbekundung, die einen Tag vor der Fristsetzung eingereicht wurde.
Die schriftliche Eingangsbestätigung liegt vor.
Nun werden die Interessenbekundungen auf Vollständigkeit sowie auf die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und nach einem festgelegten Bewertungsverfahren begutachtet.
Die abschließende Entscheidung zur Auswahl der zu fördernden potenziellen Zuwendungsempfänger trifft – nach Rücksprache mit den Ländern – das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Nach diesem Prozedere werden die ausgewählten Projekte zeitnah nach der Entscheidung über ihre Interessenbekundung zur Antragstellung aufgefordert.
Darauf warten wir nun.
Die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) ist bereit und in der Lage, nach der Mitteilung zur Auswahl, die Antragstellung unverzüglich und in hoher Qualität zu erarbeiten und mit dem Federführenden Amt schnellstmöglich einzureichen.
© GKD - 31.05.2024