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BEGLEITAUSSCHUSS
BEGLEITAUSSCHUSS
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
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Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
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Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
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Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
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Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
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Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
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Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
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Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
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Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
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Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
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Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
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Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
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Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
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Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
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Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
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Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
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Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
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Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
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Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
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Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
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Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
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Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
aus BGA-Sitzungen ...
98. Sitzung – 22.01.2024 – Lübben
Durch die Überschneidung einiger Termine, mit dem der angesetzten BGA-Sitzung, war nicht klar, ob der Begleitausschuss beschlussfähig tagen würde. Doch es hat funktioniert und es waren genügend Mitglieder des Begleitausschusses anwesend.
Der Ausschussvorsitzende begrüßte alle Anwesenden zur 98. Sitzung mit der Verständigung auf die Tagesordnung und der Bestätigung des Protokolls der vorherigen Sitzung.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht des Jugendforum“ wurden dieses Mal die SprecherInnen Leana Böse und Robert Bruno Hannes via Internet zu geschaltet. Sie berichteten nicht ohne Stolz über die bisher geleistete Arbeit und weitere Vorhaben.
Ihnen wurde für ihre beeindruckende Arbeit gedankt. Sie wurden gebeten, diese weiterhin die Aufgabe des Jugendforums im Namen des Begleitausschusses zu gestalten.
Anschließend berichtete Jennifer Struck zum ersten Mal über die Arbeit der Koordinierungs- und Fachstelle in ihrer Regie und stellte dar, dass wie sie die Aufgabe der KuF gestalten wird, während Günter David für die KuF die Öffentlichkeitsarbeit.
Des Weiteren schlug sie für Mitte März des Jahres die nächste BGA-Klausur vor, die über die weitere Strategie befinden sollte. Bei der Klausur, die nach Rücksprache mit den in fragekommenden Objekten am 14. und 15. März 2024 stattfinden wird, wird es auch um die personelle Zusammensetzung des BGA gehen.
Bevor es um die Beratung dreier vorliegender Anträge ging, verständigte man sich darauf, dass künftig die Anträge nur behandelt werden sollten, wenn sie fristgerecht zur Versendung der Sitzungseinladungen vorliegen.
Die dann behandelten Anträge fanden inhaltlich die Zustimmung aller BGA-Mitglieder; in einem Fall bedarf es noch einige zusätzliche Präzisierungen.
Nach den üblich gewordenen Tagesordnungen „Blitzlicht-Runde“ und sonstiges beendete der Vorsitzende die Sitzung nach ca. 2 ½ Stunden.
© GKD, Januar 2024