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BEGLEITAUSSCHUSS
BEGLEITAUSSCHUSS
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
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Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
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Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
​
Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
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Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
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Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
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Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
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Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
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Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
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Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
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Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
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Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
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Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
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Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
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Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
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Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
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Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
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Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
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Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
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Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
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Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
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Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
INTERVIEWS - Videos und Podcasts
Silvia Enders im Interview für die PfD im LDS
Als Ordnungsamtschefin des LDS war sie von Anbeginn 2007 bis zu ihrem Ausscheiden 2023 als Federführendes Amt zunächst für den "Lokalen Aktionsplan" und in Folge für die "Partnerschaften für Demokratie" im Einsatz.
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Silvia Enders gab das Interview am 29.01.2024 in Königs Wusterhausen.
Martin Wille im Interview für die PfD im LDS
Als Landrat des LDS holte er 2007 den "Lokalen Aktionsplan" in den Landkreis, aus dem später die Partnerschaft für Demokratie (PfD) wurde.
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Martin Wille gab das Interview am 10.08.2022 in Lübben.
Die ehemalige KuF-Stelleninhaberin über die Partnerschaft für Demokratie, sowie die Art und Weise der Antragstellung.