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Was wird gefördert
- was wird nicht gefördert

​Die Bundesrichtlinie vom 19. September 2022 beschreibt:

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"Die Partnerschaften für Demokratie unterstützen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteurinnen und Akteure für Aktivitäten gegen Extremismus, Gewalt und die unterschiedlichen Ausprägungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen

Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und tragen zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern bei.

Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung einer Partnerschaft für Demokratie richtet sich nach den lokalen und regionalen Erfordernissen."

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Grundsätzlich nicht zuwendungsfähig sind Maßnahmen,
 

die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulunterrichtlichen Zwecken,

dem Hochschulstudium,

der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit,

dem Breiten- und Leistungssport,

der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung,

der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung,

der Erholung oder der Touristik dienen,

Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen,

Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden

sowie Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und Nr. 40 GMBl 2019 Seite 803 der Art nach von diesen gefördert werden können

sowie Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gehören und ebenfalls der Art nach von diesem gefördert werden können.

Darüber hinaus werden keine Maßnahmen gefördert, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden.

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Grundsätze der Förderung im Handlungsbereich KOMMUNE

​Eine besondere Förderung gibt es für Jugendgruppen, -initiativen, -clubs u.ä. aus dem Jugendfonds, der durch das  Jugendforum verwaltet wird.

Fördergegenstand (diese)    Abläufe    Formulare
Förderrichtlinie    AN Best-P

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