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Struktur der PfD im LDS

Gemäß der Vorgaben des Bundesministeriums werden die Mitglieder des Begleitausschusses (BGA) vom Landrat berufen.

 

Die BGA-Sitzungen werden von einer/einem Vorsitzenden gemäß einer Geschäftsordnung geleitet.

 

Das nach Richtlinien des Bundes vorgesehene federführende Amt ist seit 2007 im LDS beim Ordnungsamt angesiedelt.
 

Die externe Fach- und Koordinierungsstelle (KuF) fungiert als Bindeglied zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft und ist "Dienstleister" für den Begleitausschuss und die Projektträger.

 

Als weiteres beschließendes Gremium wirkt das Jugendforum, welches Anträge auf den Jugendfonds behandelt.
Der Träger des Jugendforums hat für die Anleitung eine/n Verantwortliche/n eingesetzt.

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