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BEGLEITAUSSCHUSS
BEGLEITAUSSCHUSS
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Sitzungen - TO - Anträge - Protokolle 2024
letzte Eintragung oben
02.09.2024 - 102. Sitzung
Gemeinde Schönefeld
> Entwurf Demokratiekonferenz – Teil 2 – Nord-LDS
24.06.2024 - 101. Sitzung
Gemeinde Heideblick
06.01.2024 - 100. Sitzung
Lübben - Beethovenweg 14, großer Beratungsraum
> Einladung mit Tagesordnung
> Antrag Byhleguhre
> Antrag DRK Märkische Heide
> Antrag ev. Kirchengemeinde Lübben
zur Information:
> zum Neutralitätsgebot (1)
> zum Neutralitätsgebot (2)
14./15.03.2024 - Klausur + 99. BGA-Sitzung
Jugendbildungszentrum Blossin
> Ablauf
- Finanzplan
- Vorstellung ev. Jugend
- Workshopbeschreibung
- SMART
> Protokoll 99. Sitzung mit Anwesenheit
22.01.2024 - 98. BGA-Sitzung
Lübben - Beethovenweg 14, großer Beratungsraum
> Einladung mit Tagesordnung
> Antrag HRO - Demokratiecamp
> Antrag KJF - Besuch Bundestag
> Antrag Schlaglicht - jüdisches Leben in Luckau
- Kosten- und Finanzplan
- Projektbeschreibung
> Terminplanung BGA 2024
> Protokoll
> Anwesenheit
Materialien 2016 - 2020 (orange) waren bereits auf der alten Website (LAP) veröffentlicht