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BEGLEITAUSSCHUSS
BEGLEITAUSSCHUSS
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
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Sitzungen - TO - Anträge - Protokolle 2021
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BITTE VORMERKEN!!!
Für das Jahr 2022 ist beabsichtigt, eine Klausurtagung des BGA durchzuführen. Diese ist für den 11. bis 12.02.2022 im Weiterbildungszentrum Blossin terminlich vorgeplant. Eine Zusage liegt bereits vor.
13.12.2021 - 85. Sitzung
> Einladung und Tagesordnung
> Terminplanung BGA 2022
> Antragsformular NEU
> Merkblatt NEU
> Protokoll
> Bericht KuF
20.09.2021 - Information federführendes Amt
> Newsletter des Ministeriums des Innern und für Kommunales
27.09.2021 - 84. Sitzung
> Einladung und Tagesordnung
> Antrag Jamlitz
> Antrag SJR
09.08.2021 - 83. Sitzung
> Ankündigung
> Einladung
> Antrag Aktionsbündnis Halbe
> Antrag Heideblick
>> überarbeiteter Antrag als Umlaufbeschluss
> Antrag Speeddating
>> überarbeiteter Antrag als Umlaufbeschluss
07.06.2021 - 82. Sitzung
> Geschäftsordnung (Entwurf)
> Antrag Stadtjugendring
> Protokoll
> Präsentation
> Geschäftsordnung (Endfassung)
22.03.2021 - Video-/Telefonkonferenz
> Zugang für Video-/Telefonkonferenz
22.02.2021 - 81. Sitzung (Video-/Telefonkonferenz)
> Einladung - mit Zugang zu Video-/Telefonkonferenz
> Geschäftsordnung (Entwurf)
> Antrag ev. Kirchengemeinde Lieberose und Land
> Finanzplan zu obigen Antrag

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